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Politik

Vernehmlassung zur Revision des Elektrizitätsgesetzes

2 septembre 2024

Zur Beschleunigung der Planungs-, Bewilligungs- und Rechtsmittelverfahren im Bereich Stromversorgungsnetze ist eine Anpassung des Elektrizitätsgesetzes vorgesehen. Dabei soll zum einen der Grundsatz gesetzlich verankert werden, dass Starkstromleitungen als Freileitungen gebaut werden. Erdverlegungen wären nur in Ausnahmefällen möglich, so im Bereich von Objekten des Moorschutzes nach Art. 78 Abs. 5 BV oder in vom Bundesinventar der schützenswerten Landschaften der Schweiz (BLN) geschützten Gebieten. Ferner soll der Bau von Stromversorgungsleitungen allen anderen nationalen Interessen grundsätzlich vorgehen und das bundesverwaltungsinterne Bereinigungsverfahren bei Interessenskonflikten nicht mehr zur Anwendung kommen.

Die Vernehmlassung dazu läuft bis 17. Oktober 2024. Die NIKE wird demnächst ihre Stellungnahme als Mustervorlage zur Verfügung stellen.