Stellungnahme zur Raumplanungsverordnung
Seit dem 19. Juli läuft die Vernehmlassung zu den Änderungen der Raumplanungsverordnung im Zuge der Umsetzung des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes (RPG 2). Die Anpassungen betreffen die Erreichung der Stabilisierungsziele, den Bereich Planung und Bau von Anlagen zur Gewinnung erneuerbarer Energien, insbesondere von Photovoltaik-Anlagen, sowie die Thematik von Ersatzbauten ausserhalb der Bauzonen. Für die Belange der Baukultur und damit auch mit Bedeutung für Ortsbilder und Kulturerbe sind namentlich der 3. Abschnitt der Vorlage (Art. 32), der die Interessensabwägung im Fall verschiedener Installationen, Infrastrukturen und Bauten betrifft, und der 4. Abschnitt (Art. 33) zu Kompensationsmassnahmen relevant.
Eingabefrist für Stellungnahmen ist der 9. Oktober 2024. Die NIKE hat sich in ihrer Stellungnahme zu den genannten Punkten geäussert. Sie ruft interessierte Kreise ebenfalls zur Stellungnahme auf. Die Stellungnahme der NIKE steht als Muster zur freien Verfügung.