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Sparpolitik

Problematische Änderung des Subventionsgesetzes

30 octobre 2025

Am 19. September 2025 veröffentlichte der Bundesrat seine Botschaft zum Entlastungspaket 27. In der bundesrätlichen Botschaft findet sich eine kleine, aber äusserst problematische Anpassung der vorgeschlagenen Revision des Subventionsgesetzes: So sollen neu Organisationen und Institutionen nur noch in der Höhe von maximal 50 Prozent des Betriebsetats beziehungsweise der Projektkosten vom Bund finanziell unterstützt werden. In diese 50 Prozent sollen neu auch kantonale und kommunale Subventionen miteingerechnet werden. Bereits nach der Veröffentlichung der Botschaft haben sich zahlreiche betroffene Organisationen und Institutionen gegen diese Änderung ausgesprochen, darunter auch das Netzwerk Kulturerbe Schweiz. Die vorberatende Finanzkommission des Ständerats hat an ihrer Sitzung vom 27./28. Oktober beantragt, die Anpassung des Subventionsgesetzes aus der Vorlage herauszulösen und an den Bundesrat zurückzuweisen. Das Entlastungspaket 27 wird ab der Wintersession im Parlament beraten.