Kanton Zürich will Bauen an Denkmälern erleichtern
Der Kanton Zürich hat die Vernehmlassung zu einer Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes mit Fokus auf die Thematik der Baudenkmäler eröffnet. Ziel der Gesetzesrevision ist es laut Regierungsrat des Kantons Zürich, die Weiterentwicklung von Baudenkmälern mit einer zeitgemässen Nutzung sowie energetische Sanierungen zu vereinfachen. Dazu sollen die Prozesse der Inventarisierung und Unterschutzstellung von Baudenkmälern klarer strukturiert, die entsprechenden Grundlagen vereinfacht und eine grössere Planungs- und Rechtssicherheit gewährleistet werden. Die Vernehmlassung (Suchbegriff «Baudenkmäler») dauert bis am 17. Juli 2025. Zur Stellungnahme eingeladen sind in erster Linie im Kanton Zürich ansässige politische und zivilgesellschaftliche Organisationen und Einzelpersonen.